Damit das Gesetz kein Berufsverbot zur Folge hat:
Finanzanlagenvermittler haben vom Gesetzgeber immer mehr Auflagen bekommen. Nach Sachkundeprüfung und Berufshaftpflicht muss nun jährlich ein umfangreicher Prüfbericht nach § 24 FinVermV bei der Aufsichtsbehörde vorgelegt werden. Der IDW hat nun Richtlinien dazu herausgegeben.
Die epk media GmbH & Co. KG (Fachmagazin BeteiligungsReport) organisiert eine hochqualitative Unterlagenprüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, die sicher regelkonform ist, anerkannt wird und Finanzanlagevermittler aktiv begleitet. Möglich ist dies durch Erfahrung und eine klare Strukturierung.
Man weiß dort, was man tut. Testen Sie es.
Für ein unverbindliches Gespräch:
epk media GmbH & Co. KG
Altstadt 296, 84028 Landshut
Tel: 0871 430 633-0 oder
Mobil: 01577 306 303 0
E-Mail: ep (at) epk24.de
Wir würden uns freuen, wenn wir Finanzanlagenvermittler dabei helfen können, weiterhin erfolgreich arbeiten zu können.
